Geschäftsbedingungen

 

Geschäftsbedingungen "Wirtshaus im Spessart 2012"

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf einer Eintrittskarte die nachfolgenden Geschäftsbedingungen anerkennen:


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf einer Eintrittskarte die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen anerkennen:

1. Eintrittspreise
Für den Besuch von Freilichtaufführungen der Inszenierung „Das Wirtshaus im Spessart“ vor dem
Wasserschloss Mespelbrunn gelten die hierfür bekanntgemachten Eintrittspreise,
22,00 Euro für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren
18,00 Euro für Kinder bis 14 Jahren
18,00 Euro für Schwerbehinderte mit Ausweis mit Zusatzvermerk “B“ inkl. 1 Begleitperson
Gruppenermäßigung wird keine gewährt.

2. Kartenvorverkauf
Vorbestellung, Reservierung, Ermäßigung

2.1 Vorverkauf und Reservierungen bis 31.12.2011
Die Vorverkaufsstelle der „Festspiele Mespelbrunn“ befindet sich im Büro des
Touristikverbandes e.V. SPESSARTRÄUBERLAND, Hauptstraße 16, 63872 Heimbuchenthal.
Der Vorverkauf zum „Wirtshaus im Spessart“ beginnt am 1.06.2011.
Ab 01.06.2011 sind Reservierungen
per Fax: 06092/ 5511 oder
Email: vorverkauf@spessartraeuberland.de
per Telefon: 06092/319 oder zusätzlich Mo – Fr 17:00 - 19:00 Uhr Handy: 01520/5281060
möglich.
Reservierungen werden ab Tag der Reservierung für maximal 1 Kalendermonat aufrechterhalten.
Bis dahin nicht in Anspruch genommene Reservierungen (nicht abgeholte oder auch bereits bezahlte Karten)
werden ohne Benachrichtigung gelöscht.

2.2 Reservierungen/Vorbestellungen ab 01.01.12
Karten, die ab dem 01.01.2012 bestellt werden, sind maximal für 10 Kalendertage, in jedem Falle aber nur
bis 2 Kalendertage vor der Vorstellung reserviert. Bis dahin nicht abgeholte Karten werden ohne
Benachrichtigung gelöscht.
Reservierte Karten, die ausdrücklich zur Abholung an der Abendkasse vor dem Wasserschloss Mespelbrunn
reserviert wurden, liegen dort bis 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn zur Abholung bereit.
Werden die Karten bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt, werden sie bei eindeutiger Nachfragesituation an
der Abendkasse weiterverkauft. Zur Abholung an der Abendkasse bestellte, aber nicht abgeholte und nicht
weiterverkaufte Karten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

2.3 Bestellung von Karten zum Versand
In der Zeit vom 1.06.2011 bis zum 17.08.12 können Karten für die Freilichtaufführung „Das Wirtshaus im
Spessart“ auf Wunsch auch zugesendet werden. Die Zusendung erfolgt erst nach Eingang des Zahlbetrags
der bestellten Karten zzgl. der Versandkostenpauschale:
bis 8 Karten 2,50 €
bis 16 Karten 3,50 €
ab 17 Karten 4,50 €
Die Risiken des Versandes liegen beim Besteller.

2.4: Öffnungszeiten der Kartenverkaufsstelle
Öffnungszeiten Vorverkaufsstelle:

01.06.2011 – 31.08.2011
Mo – Fr von 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Sa. 10:30. – 12:30 Uhr
Oktober 2011 und 01.04.2012 – 31.05.2012
Mo – Fr von 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Sa. 10:30. – 12:30 Uhr
01.11. 2011 – 31.03.2012
Mo – Fr von 13:00 bis 18:00 Uhr
Sa. 10:30. – 12:30 Uhr
Juni, Juli und August 2012
Mo – Fr von 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Sa. 10:30. – 12:30 Uhr
Während dieser Öffnungszeiten werden Reservierungen entgegengenommen und es erfolgt der Verkauf der
Karten gegen Sofortzahlung.


3. Abendkasse und Ansprüche

3.1 Kassenöffnungszeiten
Am Spieltag hat die Abendkasse am Wasserschloss ab 19.00 Uhr geöffnet.

3.2 Rücknahme und Umtausch von Eintrittskarten bei Vorstellungsabsage
Die Rücknahme verkaufter Karten erfolgt generell nur in einem Fall: bei Absage der Vorstellung unmittelbar
vor Vorstellungsbeginn. Nimmt der Käufer die Option auf den Umtausch der Karten für eine andere
Vorstellung zu einem anderen Termin nicht wahr, wird ihm das entrichtete Eintrittsgeld zurückgezahlt. Die
Rückauszahlung des Eintrittsgeldes nach Absage einer Vorstellung ist bis einschließlich 31.12.2012 durch
Vorlage oder Rücksendung der Karten an die Vorverkaufsstelle möglich.

3.3 Witterungsbedingter Abbruch von Vorstellungen
Jede Freilichtaufführung beinhaltet das Risiko des Abbruchs der Vorstellung wegen Wettereinflüssen. Das
Theater ist bemüht, soweit gegenüber Darstellern und eingesetzter Technik verantwortbar, die Vorstellungen
auch bei widrigen Witterungsbedingungen zu leisten. Muss dennoch eine begonnene Aufführung aus
witterungsbedingten Gründen abgebrochen werden, wird, wie bei Freilichtbühnen üblich, ein Anspruch auf
Ersatz nicht gewährt. Begonnene Vorstellungen gelten als gespielt.

3.4 Sonstige Haftungsausschlüsse
Besetzungsänderungen begründen kein Recht zum Umtausch oder zur Rücknahme von Karten durch den
Käufer. Das Theater haftet grundsätzlich nicht für Leistungen und Preise Dritter, wie Reiseveranstaltern und
kommerziellen Verkaufsagenturen/Kartenanbieter etc. Weitere, über diese Fälle hinausgehende Ansprüche
sind ebenfalls von der Haftung des Theaters ausgeschlossen, weitere Aufwendungen des Besuchers werden
nicht ersetzt.

3.5 Verfall von Ansprüchen
Der mit Kauf einer Eintrittskarte erworbene Anspruch auf den Besuch einer Vorstellung gilt bis zum Beginn
der Vorstellung. Bis zum Vorstellungsbeginn nicht eingelöste Eintrittskarten verfallen ohne Ansprüche auf
Ersatz. Für verlorene Eintrittskarten kann kein Ersatz geleistet werden. Zum Verfall von Ansprüchen aus
Gründen des Zuspätkommens siehe auch Pkt. 4

3.6 Freigabe nicht eingelöster Karten
Das Theater ist berechtigt, zum Vorstellungsbeginn nicht eingelöste Eintrittskarten ab 20.00 Uhr für einen
Neuverkauf freizugeben, wenn eine offenkundige Nachfragesituation an der Abendkasse gegeben ist.


4. Vorstellungsbesuch

4.1 Einlass
Der Einlass zu einer Vorstellung beginnt 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Besuchern, die nach Beginn der
Vorstellung eintreffen, kann kein Einlass mehr gewährt werden!
Entsprechenden Anordnungen des Einlasspersonals ist Folge zu leisten. Jeder zu spät kommende Besucher
trägt das Risiko des Verlustes des Besuchs der Vorstellung (s.u.).
Bei Anreise mit PKW ist zu beachten, dass nur Parkplätze, ca. 200 m vom Schloss entfernt, zur Verfügung
stehen. Fußmarsch ist ca. 10 min.

4.2 Zuspätkommen / Risiko Verlust Vorstellungsbesuch
Jeder Besucher verpflichtet sich mit Kauf der Eintrittskarte zum pünktlichen Besuch der Vorstellung.
Bei Zuspätkommen (d.h. Begehr auf Einlass nach Vorstellungsbeginn) ist ein Besuch der Vorstellung dann
nur noch nach der Stückpause möglich. Ein Anspruch auf den erworbenen Sitzplatz besteht dann nicht mehr.


5. Sicherheit

5.1 Zutritt
Besuchern von Vorstellungen des Theatersommers am Wasserschloss Mespelbrunn ist der Zutritt nur zu den
als Besucherzonen ausgewiesenen Bereichen (einschließlich Gastronomiebereich) gestattet. Der Aufenthalt
im Bereich der Bühne/Spielfläche, bühnenbezogenen Stell- und Nebenflächen sowie technischen
Einrichtungen (Technik-Türme an der Zuschauertribüne) ist nicht erlaubt.

5.2 Zuschauertribüne
Beim Betreten der Zuschauertribünen/Einnehmen der Plätze sind angebrachte Hinweise und Markierungen zu
beachten. Für aus der Missachtung gegebener Hinweise und Markierungen resultierende Schäden an Sachen
und Personen übernimmt das Theater keine Haftung.

5.3 Rollstuhlfahrer
Das Befahren der Zuschauertribüne mit einem Rollstuhl ist nicht möglich. Daher bittet das Theater, den
Besuch von Vorstellungen durch Rollstuhlfahrer frühzeitig, möglichst schon beim Kauf der Eintrittskarten, der
Vorverkaufsstelle anzukündigen. Das Theater kann dann rechtzeitig einen entsprechenden Rollstuhl-
Standplatz reservieren. Damit das Einlasspersonal bei der Einnahme des Platzes behilflich sein kann, werden
Rollstuhlfahrer gebeten, entsprechend zeitig zur Vorstellung zu kommen, Fahrzeuge, die Rollstuhlfahrer zum
Schloss bringen, dürfen zum Ein- und Aussteigen kurz im Eingangsbereich halten.

5.4 Rauchen
Rauchen ist nur in hierfür ausgewiesenen Zonen möglich. Der Gebrauch von offenem Licht oder Flammen ist
untersagt. Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.


6. Ordnung und Sauberkeit

6.1 Abfälle, Zigarettenreste
Abfälle, Zigarettenreste u.ä. sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen vorhandenen Behältnisse zu
entsorgen.

6.2 Verschmutzungen
Werden durch einen Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen in den Aufenthaltsbereichen
des Besucherverkehrs verursacht, so ist das Theater berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen
zu lassen.

6.3 Mitbringen von Tieren und Sachen
Das Mitbringen von Tieren, Waffen, pyrotechnischen Erzeugnissen, Glasbehältern, Dosen u.ä. gefährlichen
Gegenständen ist untersagt.
Das Einlasspersonal ist im Verdachtsfalle berechtigt, entsprechende Kontrollen durchzuführen.

6.4 Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen werden im Rahmen der gesetzlichen Inanspruchnahme geahndet, für aus
Zuwiderhandlungen entstehenden Schaden haftet der Verursacher.


7. Mitschnitte und Fotografieren

7.1 Ton- Film- und Fotoaufnahmen
Aus Gründen des Urheberrechtes ist es nicht gestattet, während der Veranstaltungen Ton- Film- und
Fotoaufnahmen für private Zwecke herzustellen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, das
Tonträger- oder Filmmaterial einzuziehen.

7.2 Sondergenehmigungen
Mitschnitte und Aufnahmen von Aufführungen, die für eine spätere Verwendung im künstlerischen oder im
Bildungssektor vorgesehen sind, sind grundsätzlich vorher beim Intendanten zu beantragen. Dieser kann
unter gegebenen Voraussetzungen hierfür Sondergenehmigungen erteilen.


8. Abschlussbemerkungen

Für den erfolgreichen Ablauf des „Wirtshaus im Spessart“ ist die Einhaltung der vorgenannten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch den Besucher unabdingbar.
Die Geschäftsbedingungen liegen in der autorisierten Kartenverkaufsstelle des Theaters aus und werden im
Internet veröffentlicht. Sie gelten beim Kauf der Karten dem Käufer gegenüber als bekannt gemacht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1.06.2011 in Kraft.
Gerichtsstand ist Aschaffenburg.

gez: Christian Langer gez.: Christel Niederstenschee

 

Impressum

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